Bedingungen und Konditionen

AquaSound ist bei der niederländischen Handelskammer unter der Nummer 17109745 eingetragen und hat seinen Sitz in Habraken 2145 (5507TE) in Veldhoven, Niederlande, im Folgenden: AquaSound. AquaSound ist ein Handelsname/Marke der Gesellschaft mit beschränkter Haftung J. van Rijsingen Sanitair B.V., ebenfalls mit Sitz an der oben genannten Adresse.

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Artikel 1 - Begriffsbestimmungen

1. In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden die folgenden Begriffe im folgenden Sinne verwendet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist:

2. Angebot: Jedes schriftliche Angebot an den Käufer zur Lieferung von Produkten durch AquaSound, mit dem diese Bedingungen untrennbar verbunden sind.

3. Unternehmen: Die natürliche oder juristische Person, die im Rahmen ihrer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt.

4. Verbraucher: Die natürliche Person, die nicht im Rahmen der Ausübung eines Berufs oder Geschäfts handelt.

5. Käufer: Das Unternehmen oder der Verbraucher, der einen Vertrag (im Fernabsatz) mit dem Verkäufer abschließt, sowie die Person, die AquaSound beauftragt hat, AquaSound Projekte für von AquaSound erbrachte Dienstleistungen erteilt hat oder der AquaSound ein Angebot im Rahmen eines Vertrages gemacht hat.

6. AquaSound: Die juristische Person, die in Ausübung eines Berufs oder Unternehmens handelt, das dem Käufer Produkte und Dienstleistungen liefert.

7. Vertrag: Alle (Kauf-)Verträge und sonstigen Verpflichtungen zwischen dem Käufer und AquaSound sowie alle Angebote von AquaSound für von AquaSound für den Käufer erbrachte Dienstleistungen, die vom Käufer akzeptiert und von AquaSound angenommen und ausgeführt wurden und mit denen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine untrennbare Einheit bilden.

8. Produkte: Bei den von AquaSound angebotenen Produkten handelt es sich um wasserdichte Musikanlagen und Fernsehgeräte, die mit bekannten und neuen Technologien für das Badezimmer ausgestattet sind.

9. Anwendung: Die von AquaSound entwickelte und installierte Anwendung, über die der Käufer verschiedene Anwendungen von Drittanbietern herunterladen kann.

10. Dienstleistungen: Die von AquaSound angebotenen Dienstleistungen bestehen aus der Bereitstellung der Anwendung.

11. SaaS-Dienst: Die Fernbereitstellung der Anwendung, wobei dem Käufer ein physischer Träger mit der betreffenden Anwendung zur Verfügung gestellt wird.

Artikel 2 - Anwendbarkeit

1. Diese Allgemeinen Bedingungen gelten für jedes Angebot von AquaSound, jeden Vertrag zwischen AquaSound und einem Käufer und für jedes von AquaSound angebotene Produkt und/oder jede Dienstleistung.

2. Bevor ein Vertrag (im Fernabsatz) geschlossen wird, werden dem Käufer diese allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Verfügung gestellt. Sollte dies nicht möglich sein, wird AquaSound dem Käufer mitteilen, wie der Käufer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen einsehen kann.

3. Eine Abweichung von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen ist nicht möglich. In Ausnahmesituationen kann von den Allgemeinen Bedingungen abgewichen werden, sofern dies ausdrücklich schriftlich mit AquaSound vereinbart wurde.

4. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für Zusatz-, Änderungs- und Folgeverträge des Käufers.

5. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Kraft und die unwirksame/nichtige(n) Bestimmung(en) wird/werden durch eine Bestimmung ersetzt, die den gleichen Sinn hat wie die ursprüngliche Bestimmung.

6. Unklarheiten über den Inhalt, die Erläuterung oder die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht geregelten Situationen werden im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beurteilt und erläutert.

7. Die Anwendbarkeit der Artikel 7:404 und 7:407 Absatz 2 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches wird ausdrücklich ausgeschlossen.

8. Wenn in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf sie/ihn Bezug genommen wird, ist dies auch als Bezugnahme auf ihn/sie/es zu verstehen, wenn und insofern dies anwendbar ist.

9. Falls AquaSound nicht immer die Einhaltung dieser allgemeinen Bedingungen verlangt hat, behält sie ihr Recht, die Erfüllung dieser allgemeinen Bedingungen ganz oder teilweise zu fordern.

Artikel 3 - Das Angebot

1. Alle Angebote von AquaSound sind freibleibend, es sei denn, es wird ausdrücklich und schriftlich etwas anderes angegeben. Wenn das Angebot begrenzt oder an bestimmte Bedingungen geknüpft ist, wird dies im Angebot ausdrücklich angegeben. Ein Angebot liegt erst dann vor, wenn es schriftlich abgegeben wurde.

2. AquaSound ist nur dann an ein Angebot gebunden, wenn die Annahme des Angebots durch den Käufer innerhalb von 30 Tagen schriftlich bestätigt wird. AquaSound hat jedoch das Recht, einen Vertrag mit einem potentiellen Käufer aus wichtigem Grund abzulehnen.

3. Das Angebot enthält eine genaue Beschreibung des angebotenen Produkts und/oder der Dienstleistung mit den entsprechenden Preisen. Die Beschreibung ist detailliert genug, um dem Käufer eine angemessene Bewertung des Angebots zu ermöglichen. Offensichtliche Fehler oder Irrtümer im Angebot können AquaSound nicht binden. Alle Bilder und spezifischen Daten im Angebot sind nur indikativ und können keinen Grund für eine Entschädigung oder einen Rücktritt vom Vertrag (im Fernabsatz) darstellen.

4. Angebote oder Kostenvoranschläge gelten nicht automatisch für Folgeaufträge.

5. Die in den Angeboten von AquaSound genannten Lieferfristen und -termine sind nur Richtwerte und berechtigen den Käufer nicht zum Rücktritt oder Schadenersatz bei Überschreitung, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

6. Ein zusammengesetztes Angebot verpflichtet AquaSound nicht zur Lieferung eines Teils der im Angebot oder in der Offerte enthaltenen Waren zu einem Teil des angegebenen Preises.

Artikel 4 - Abschluss des Vertrages

1. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Käufer ein AquaSound-Angebot durch Zahlung angenommen hat.

2. Ein Angebot kann von AquaSound über die Website abgegeben werden.

3. Wenn der Käufer das Angebot durch Abschluss eines Vertrages mit AquaSound angenommen hat, wird AquaSound den Vertrag mit dem Käufer schriftlich oder zumindest per E-Mail bestätigen.

4. Weicht die Annahme (in unwesentlichen Punkten) vom Angebot ab, so ist AquaSound nicht daran gebunden.

5. AquaSound ist nicht an ein Angebot gebunden, wenn der Käufer vernünftigerweise erwarten konnte oder hätte verstehen müssen, dass das Angebot einen offensichtlichen Fehler oder Schreibfehler enthält. Der Käufer kann aus einem solchen Irrtum oder Schreibfehler keinerlei Rechte ableiten.

6. Das Rücktrittsrecht ist für den Käufer, der ein Unternehmen ist, ausgeschlossen. Der Käufer, der Konsument ist, ist berechtigt, sein Widerrufsrecht innerhalb der gesetzlichen Frist geltend zu machen. Im Falle des Widerrufs ist der Käufer verpflichtet, das Produkt und dessen Verpackung sorgfältig zu behandeln. Er darf die Ware nur auspacken oder in Gebrauch nehmen, soweit dies zur Feststellung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Ware erforderlich ist. Die unmittelbaren Kosten der Rücksendung des Produkts trägt der Käufer.

7. Vom Widerrufsrecht ausgeschlossen sind Produkte, die aus (hygienischen Gründen, Sonderanfertigungen usw.) nicht zurückgegeben werden können. Dies ist ausdrücklich im Angebot angegeben.

Artikel 5 - Durchführung des Abkommens

1. AquaSound wird den Vertrag nach bestem Wissen und Gewissen erfüllen.

2. Wenn und soweit es für die ordnungsgemäße Ausführung des Vertrages erforderlich ist, hat AquaSound das Recht, bestimmte Arbeiten nach eigenem Ermessen von Dritten ausführen zu lassen.

3. Der Käufer hat dafür Sorge zu tragen, dass AquaSound alle Angaben, die AquaSound für die Erfüllung des Vertrages für erforderlich hält oder von denen der Käufer vernünftigerweise wissen sollte, dass sie für die Erfüllung des Vertrages erforderlich sind, rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden. Wenn AquaSound die für die Erfüllung des Vertrages erforderlichen Informationen nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden, hat AquaSound das Recht, die Erfüllung des Vertrages auszusetzen.

4. AquaSound ist bei der Erfüllung des Vertrages nicht verpflichtet, die Anweisungen des Käufers zu befolgen, wenn dadurch der Inhalt oder der Umfang des Vertrages geändert wird. Wenn die Anweisungen zu Mehrarbeit für AquaSound führen, ist der Käufer verpflichtet, die entsprechenden Mehr- oder Zusatzkosten zu zahlen.

5. AquaSound kann vom Käufer eine Sicherheit oder die vollständige Bezahlung im Voraus verlangen, bevor der Vertrag ausgeführt wird.

6. AquaSound haftet nicht für Schäden jeglicher Art, die dadurch entstehen, dass AquaSound sich auf unrichtige und/oder unvollständige Angaben des Käufers verlässt, es sei denn, AquaSound war sich der Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit bewusst. Dies gilt auch für die Abwicklung des Vertrages durch automatisierte Entscheidungsfindung.

7. Der Käufer stellt AquaSound von allen Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit der Erfüllung des Vertrages Schäden erleiden, die dem Käufer zuzurechnen sind.

Artikel 6 - Die Pflichten des Käufers

1. Der Käufer ist verpflichtet, alle von AquaSound angeforderten Informationen sowie relevante Anhänge und damit zusammenhängende Informationen und Daten rechtzeitig und/oder vor Beginn der Arbeiten und in der gewünschten Form für die ordnungsgemäße und effiziente Ausführung des Vertrags zu liefern. Andernfalls kann AquaSound nicht in der Lage sein, die betreffenden Dokumente vollständig auszuführen und/oder zu liefern. Die Folgen einer solchen Situation gehen zu jeder Zeit zu Lasten und auf Risiko des Käufers.

2. AquaSound ist nicht verpflichtet, die Richtigkeit und/oder Vollständigkeit der ihm zur Verfügung gestellten Informationen zu überprüfen oder den Käufer auf den neuesten Stand zu bringen, wenn sich die Informationen im Laufe der Zeit geändert haben, und AquaSound ist auch nicht für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen verantwortlich, die AquaSound für Dritte zusammengestellt und/oder Dritten im Zusammenhang mit dem Vertrag zur Verfügung gestellt hat.

3. AquaSound kann, wenn dies für die Erfüllung des Vertrages erforderlich ist, zusätzliche Informationen anfordern. Andernfalls ist AquaSound berechtigt, seine Tätigkeit bis zum Erhalt der Informationen auszusetzen, ohne dem Käufer gegenüber zu irgendeinem Schadenersatz verpflichtet zu sein. Der Käufer ist verpflichtet, AquaSound unverzüglich, spätestens jedoch 5 Werktage nach Bekanntwerden der geänderten Umstände darüber zu informieren.

4. Der Käufer ist verpflichtet, alle technischen Schutzmaßnahmen und sonstigen Bestimmungen der Anwendung von AquaSound zu schützen und die geistigen Eigentumsrechte an der Anwendung zu respektieren.

5. AquaSound haftet nicht für von AquaSound nicht zu vertretende Ausfälle der Internet- und Telekommunikationsinfrastruktur, die zu Unterbrechungen der Verfügbarkeit der Anwendung führen können. Der Käufer ist für eine angemessene Sicherheit seiner (drahtlosen) Internetverbindung verantwortlich.

6. Der Käufer muss geeignete Geräte und/oder eine geeignete Benutzerumgebung bereitstellen.

7. Der Käufer ist verpflichtet, AquaSound ab dem Zeitpunkt der ersten Nutzung der Anwendung für alle Schäden zu entschädigen, die sich aus der Nutzung der Anwendung ergeben.

8. Der Käufer hat es zu unterlassen, anderen Nutzern der Anwendung oder den Servern (von AquaSound) Schaden zuzufügen oder Handlungen vorzunehmen, von denen er vernünftigerweise annimmt, dass sie Schaden verursachen könnten.

9. Der Käufer ist für die ordnungsgemäße Sicherheit des (mobilen) Geräts, auf dem er die Anwendung nutzt, sowie für die Sicherheit und Vertraulichkeit seiner eigenen Anmeldedaten verantwortlich.

Artikel 7 - Lieferung der Produkte

1. Wenn sich der Beginn, der Fortgang oder die Lieferung des Vertrags verzögert, beispielsweise weil der Käufer nicht oder nicht rechtzeitig alle verlangten Informationen geliefert hat, weil er unzureichend mitarbeitet, weil die Zahlung oder Anzahlung nicht rechtzeitig bei AquaSound eingegangen ist oder weil andere Umstände, die AquaSound nicht zu vertreten hat, zu einer Verzögerung führen, ist AquaSound berechtigt, eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist zu verlangen. Alle vereinbarten Lieferfristen sind niemals Fristen. Der Käufer hat AquaSound schriftlich in Verzug zu setzen und eine angemessene Frist zur Lieferung zu setzen. Der Käufer hat keinen Anspruch auf eine Entschädigung wegen der Verzögerung.

2. Verweigert der Käufer die Annahme der Lieferung oder unterlässt er es, die für die Lieferung erforderlichen Informationen oder Anweisungen zu erteilen, ist AquaSound berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers zu lagern.

3. Wird das Produkt durch AquaSound oder einen externen Spediteur geliefert, ist AquaSound berechtigt, die Lieferkosten in Rechnung zu stellen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Diese werden dann gesondert in Rechnung gestellt.

4. Benötigt AquaSound im Rahmen der Vertragserfüllung Informationen vom Käufer, so beginnt die Lieferfrist erst, wenn der Käufer AquaSound alle für die Erfüllung notwendigen Informationen zur Verfügung gestellt hat.

5. Wenn AquaSound eine Lieferfrist angegeben hat, gilt diese als Richtwert. Für Lieferungen außerhalb der Niederlande gelten längere Lieferfristen.

6. AquaSound ist berechtigt, die Waren in Teilen zu liefern, es sei denn, im Vertrag wird davon abgewichen oder die Teillieferung hat keinen eigenständigen Wert. AquaSound ist berechtigt, solche Lieferungen gesondert in Rechnung zu stellen.

7. Lieferungen erfolgen erst nach vollständiger Bezahlung aller Rechnungen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. AquaSound behält sich das Recht vor, die Lieferung zu verweigern, wenn begründete Befürchtungen hinsichtlich der Nichtbezahlung bestehen.

Artikel 8 - Verpackung und Transport

1. AquaSound verpflichtet sich gegenüber dem Käufer, die zu liefernden Waren ordnungsgemäß zu verpacken und sie so zu sichern, dass sie bei normalem Gebrauch in gutem Zustand am Bestimmungsort ankommen.

2. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, verstehen sich alle Lieferungen inklusive Mehrwertsteuer, Verpackung und Verpackungsmaterial.

3. Die Annahme von Waren ohne Vermerk auf dem Frachtbrief oder der Empfangsbestätigung gilt als Beweis dafür, dass sich die Verpackung zum Zeitpunkt der Lieferung in gutem Zustand befand.

Artikel 9 - Prüfung, Beschwerden

1. Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferten Produkte zum Zeitpunkt der Lieferung oder Übergabe, in jedem Fall aber innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der gelieferten Produkte, zu untersuchen oder untersuchen zu lassen und die Produkte nur insoweit auszupacken oder zu benutzen, wie es für die Beurteilung, ob er das Produkt behält, erforderlich ist. Dabei hat der Käufer zu prüfen, ob das gelieferte Produkt in Qualität und Quantität dem Vertrag entspricht und ob die Produkte die für sie im normalen (Handels-)Verkehr geltenden Anforderungen erfüllen.

2. Der Käufer ist verpflichtet, sich über die Verwendung des Produkts zu informieren und es im Falle des persönlichen Gebrauchs gemäß der Gebrauchsanweisung zu testen. AquaSound übernimmt keine Haftung für eine missbräuchliche Verwendung des Produkts durch den Käufer.

3. Sichtbare Mängel oder Fehlmengen müssen AquaSound nach der Lieferung schriftlich unter [email protected] mitgeteilt werden. Der Käufer als Verbraucher hat dafür eine Frist von 14 Tagen nach Lieferung. Nicht sichtbare Mängel oder Fehlmengen müssen innerhalb von 14 Tagen nach Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb von 6 Monaten nach Lieferung gemeldet werden. Wird das Produkt durch unsachgemäße Behandlung durch den Käufer beschädigt, haftet der Käufer für die Wertminderung des Produkts. Für Unternehmen gilt eine Frist von 7 Tagen.

4. Bei rechtzeitiger Reklamation im Sinne des vorstehenden Absatzes bleibt der Käufer verpflichtet, die gekaufte Ware zu bezahlen. Wenn der Käufer mangelhafte Ware zurücksenden möchte, wird er dies nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von AquaSound in der von AquaSound angegebenen Weise tun.

5. Macht der Käufer, der Verbraucher ist, von seinem Widerrufsrecht Gebrauch, so hat er das Produkt und sämtliches Zubehör, soweit zumutbar, im Originalzustand und in der Originalverpackung gemäß den Rückgabeanweisungen von AquaSound an AquaSound zurückzusenden. Die direkten Kosten für die Rücksendung gehen zu Lasten und auf Risiko des Käufers.

6. AquaSound ist berechtigt, eine Untersuchung der Echtheit und des Zustands der zurückgesandten Produkte einzuleiten, bevor eine Rückerstattung vorgenommen wird.

7. Rückerstattungen an den Käufer werden so schnell wie möglich bearbeitet, können aber bis zu 14 Tage nach Erhalt der Auflösungserklärung des Käufers dauern. Die Rückerstattung erfolgt auf die zuvor angegebene Kontonummer.

8. Wenn der Käufer von seinem Reklamationsrecht Gebrauch macht, ist der Käufer als Unternehmer nicht berechtigt, seine Zahlungsverpflichtung auszusetzen oder ausstehende Rechnungen zu verrechnen.

9. Bei unvollständiger Lieferung und/oder bei Fehlen eines oder mehrerer Produkte, die AquaSound zuzurechnen sind, wird AquaSound auf Wunsch des Käufers entweder das/die fehlende(n) Produkt(e) nachliefern oder die verbleibende Bestellung stornieren. Die Bestätigung des Erhalts der Produkte ist maßgeblich. Schäden, die dem Käufer durch den (abweichenden) Lieferumfang entstehen, können von AquaSound nicht ersetzt werden.

Artikel 10 - Lieferung und Installation der Anwendung

1. AquaSound wird dem Käufer die Anwendung auf die im Vertrag festgelegte Weise liefern oder online zur Verfügung stellen. Eine vereinbarte Benutzerdokumentation wird dem Käufer in schriftlicher oder digitaler Form zur Verfügung gestellt.

2. Der Käufer akzeptiert die Anwendung in dem Zustand, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Lieferung befindet ("wie sie ist"), also mit allen sichtbaren und unsichtbaren Mängeln.

3. Verzögert sich der Beginn, der Fortgang oder die Auslieferung der Software, etwa weil der Käufer nicht oder nicht rechtzeitig alle verlangten Angaben gemacht hat, nicht ausreichend mitarbeitet, die Vorauszahlung nicht rechtzeitig bei AquaSound eingegangen ist oder aufgrund sonstiger Umstände, die auf Rechnung und Gefahr des Käufers gehen, so ist AquaSound zu einer angemessenen Verlängerung der Lieferfrist berechtigt. Die angegebenen Fristen sind in keinem Fall Endtermine, und AquaSound haftet nicht für die Überschreitung der vereinbarten Frist.

4. Alle Schäden und zusätzlichen Kosten, die sich aus einer Verzögerung aufgrund einer in Absatz 3 genannten Ursache ergeben, gehen zu Lasten und auf Risiko des Käufers und werden von AquaSound dem Käufer in Rechnung gestellt.

Artikel 11 - Preise und Zahlung

1. Alle Preise verstehen sich grundsätzlich inklusive Mehrwertsteuer, sofern nicht anders vereinbart.

2. AquaSound erbringt seine Leistungen gemäß dem vereinbarten Tarif.

3. Der Käufer ist verpflichtet, die Kosten der von AquaSound eingesetzten Dritten nach Zustimmung des Käufers vollständig zu erstatten, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

4. Die Parteien können vereinbaren, dass der Käufer einen Vorschuss zahlt. Wird ein Vorschuss vereinbart, so hat der Käufer den Vorschuss vor Beginn der Leistungserbringung zu zahlen.

5. Der Käufer kann aus einem im Voraus erstellten Budget keine Rechte oder Erwartungen ableiten, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

6. AquaSound ist berechtigt, die geltenden Preise und Tarife jährlich entsprechend der geltenden Inflationsrate zu erhöhen. Andere Preisänderungen während des Vertrages sind nur möglich, wenn und soweit sie ausdrücklich im Vertrag festgelegt sind.

7. Der Käufer hat diese Kosten pauschal, ohne Verrechnung oder Aufschub, innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist auf das ihm mitgeteilte Konto von AquaSound zu zahlen.

8. Im Falle der Liquidation, der Insolvenz, des Konkurses, der unfreiwilligen Liquidation oder der Zahlungsaufforderung gegen den Käufer werden die Zahlung und alle anderen Verpflichtungen des Käufers aus dem Vertrag sofort fällig.

Artikel 12 - Sammlungspolitik

1. Wenn der Käufer seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt und seine Verpflichtung nicht innerhalb der ihm gesetzten Zahlungsfrist erfüllt hat, befindet sich der Käufer, der Unternehmer ist, von Rechts wegen in Verzug. Der Käufer, der ein Verbraucher ist, erhält zunächst eine schriftliche Mahnung mit einer Frist von 14 Tagen nach dem Datum der Mahnung, um die Zahlungsverpflichtung noch zu erfüllen, mit einem Hinweis auf die außergerichtlichen Kosten, wenn der Verbraucher seinen Verpflichtungen nicht innerhalb dieser Frist nachkommt, bevor er in Verzug ist.

2. Ab dem Datum, an dem der Käufer in Verzug ist, hat AquaSound ohne weitere Inverzugsetzung Anspruch auf die gesetzlichen Handelszinsen ab dem ersten Tag des Verzugs bis zur vollständigen Zahlung sowie auf eine Vergütung der außergerichtlichen Kosten gemäß Artikel 6:96 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs, die nach der im Erlass über die Vergütung außergerichtlicher Inkassokosten vom 1. Juli 2012 festgelegten Staffelung zu berechnen ist.

3. Wenn AquaSound zusätzliche oder höhere Kosten entstanden sind, die vernünftigerweise notwendig sind, können diese Kosten erstattet werden. Die entstandenen Gerichts- und Vollstreckungskosten gehen ebenfalls in vollem Umfang zu Lasten des Käufers.

Artikel 13 - Eigentumsvorbehalt

1. Alle von AquaSound gelieferten Waren bleiben Eigentum von AquaSound, bis der Käufer alle seine Verpflichtungen aus allen mit AquaSound geschlossenen Verträgen erfüllt hat.

2. Der Käufer ist nicht berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Sachen zu verpfänden oder anderweitig zu belasten, wenn das Eigentum noch nicht vollständig übertragen wurde.

3. Wenn Dritte die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware pfänden oder Rechte an dieser Ware begründen oder geltend machen wollen, hat der Käufer AquaSound so schnell wie möglich davon zu unterrichten.

4. Für den Fall, dass AquaSound seine in diesem Artikel genannten Eigentumsrechte ausüben möchte, erklärt sich der Käufer hiermit bedingungslos und unwiderruflich damit einverstanden und ermächtigt AquaSound oder von AquaSound zu benennende Dritte, alle Orte zu betreten, an denen sich das Eigentum von AquaSound befindet, und diese Waren zurückzunehmen.

5. AquaSound hat das Recht, die vom Käufer gekaufte(n) Ware(n) zurückzubehalten, wenn der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen noch nicht (vollständig) erfüllt hat, obwohl AquaSound zur Übergabe oder Lieferung verpflichtet ist. Nachdem der Käufer seine Verpflichtungen erfüllt hat, wird AquaSound sich bemühen, das/die gekaufte(n) Produkt(e) so schnell wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von 20 Werktagen, an den Käufer zu liefern.

6. Kosten und andere (Folge-)Schäden, die sich aus der Zurückbehaltung der gekauften Produkte ergeben, gehen zu Lasten und auf Risiko des Käufers und sind vom Käufer auf Verlangen an AquaSound zu erstatten.

Artikel 14 - Gewährleistung

1. AquaSound gewährleistet, dass die Leistungen dem Vertrag, den im Angebot genannten Spezifikationen, der Brauchbarkeit und/oder Tauglichkeit sowie den gesetzlichen Vorschriften zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses entsprechen. Dies gilt auch dann, wenn die zu liefernde Ware zur Verwendung im Ausland bestimmt ist und der Käufer dies bei Vertragsschluss ausdrücklich schriftlich mitgeteilt hat.

2. Jede Garantie muss ausdrücklich schriftlich vereinbart werden. Produktgarantien gehen niemals über das hinaus, was vom Hersteller angegeben oder ausdrücklich vereinbart wurde. Im Falle eines Widerspruchs ist die vom Hersteller gewährte Garantie maßgebend. Die Garantiezeit für elektronische Produkte beträgt 24 Monate.

3. Der Käufer kann sich nur dann auf die von AquaSound gewährte Garantie berufen, wenn er seine Zahlungsverpflichtungen vollständig erfüllt hat.

3. Wenn sich der Käufer zu Recht auf die Garantie beruft, ist AquaSound verpflichtet, eine kostenlose Reparatur oder einen kostenlosen Ersatz vorzunehmen.

4. AquaSound übernimmt keine Garantie dafür, dass die Anwendung fehlerfrei und/oder ohne Unterbrechungen funktioniert. AquaSound wird sich bemühen, Fehler in der Anwendung innerhalb eines angemessenen Zeitraums zu beheben. Die Nachbesserung gilt nur für die Anwendung, die von AquaSound selbst entwickelt wurde, und die Mängel wurden rechtzeitig gemeldet. Mängel in der Anwendung, die nicht von AquaSound entwickelt wurden, können nach Rücksprache auf Risiko und Kosten des Käufers behoben werden.

Artikel 15 - Zugang zur Anmeldung

1. AquaSound ist berechtigt, dem Käufer den Zugang zur Anwendung zu verweigern und/oder die Nutzung der Anwendung im Falle von Missbrauch und/oder möglichen Straftaten zu beenden.

2. AquaSound haftet nicht für Schäden, die durch Komplikationen im Zusammenhang mit der Verfügbarkeit oder dem Betrieb von Informationen Dritter entstehen, sowie für Schäden, die sich aus einer Nutzung der Anwendung ergeben, die gegen die Nutzungsbedingungen verstößt oder zu anderen Zwecken als denen, für die die Anwendung bestimmt ist.

3. AquaSound bemüht sich nach Kräften, die Anwendung und den Zugang zur Anwendung so weit wie möglich ohne Unterbrechung für den Käufer bereitzustellen, garantiert jedoch nicht die vollständige Verfügbarkeit der Anwendung zu jeder Zeit. AquaSound ist berechtigt, die Nutzung der Anwendung auszusetzen, wenn und soweit ihrer Meinung nach eine Gefahr für das einwandfreie Funktionieren der Anwendung besteht. AquaSound ist ferner berechtigt, alle Maßnahmen zu ergreifen, die sie nach vernünftigem Ermessen für erforderlich hält, um das effektive Funktionieren der Anwendung zu gewährleisten.

4. Wenn AquaSound aufgrund eines Ersuchens oder einer Anordnung einer Behörde und/oder einer gesetzlichen Verpflichtung Arbeiten in Bezug auf die Daten des Käufers durchführt, gehen die damit verbundenen Kosten ausschließlich zu Lasten des Käufers.

5. Im Falle von Änderungen kann AquaSound die Leistung mit der geänderten Version der Anwendung fortführen. AquaSound ist in keinem Fall verpflichtet, bestimmte Funktionalitäten und/oder spezifische Merkmale beizubehalten, zu ändern oder hinzuzufügen.

6. AquaSound informiert schriftlich und/oder mündlich über die vom Käufer zu treffenden Maßnahmen zur Vermeidung und Begrenzung von Schäden, die durch Störungen, Mängel der Dienstleistung, Verstümmelung oder Datenverlust entstehen. Falls erforderlich, hat der Käufer zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen.

Artikel 16 - Nutzungsrecht und Nutzungsbeschränkungen

1. AquaSound stellt dem Käufer die vereinbarte Anwendung und die Benutzerdokumentation während der Laufzeit des Vertrages auf der Grundlage einer Benutzerlizenz zur Verfügung. Der Vertrag über die Nutzung der Anwendung ist zu keinem Zeitpunkt als Kaufvertrag anzusehen.

2. Die Nutzung der Anwendung durch den Käufer kann weiteren Einschränkungen unterliegen und von AquaSound geändert werden.

3. AquaSound ist jederzeit berechtigt, Maßnahmen gegen jede unrechtmäßige Nutzung und/oder unbefugte Nutzung der Anwendung durch den Käufer zu ergreifen. Der Käufer hat alles zu unterlassen, was diese Maßnahmen aufheben oder unwirksam machen würde.

5. Der Käufer darf die Anwendung niemals verkaufen, vermieten oder übertragen, beschränkte Rechte an ihr einräumen oder sie Dritten zur Verfügung stellen. Ebenso wenig darf der Käufer einem Dritten Zugang zu der Anwendung gewähren oder die Anwendung einem Dritten zum Hosting überlassen, unabhängig davon, ob dieser Dritte die Anwendung ausschließlich zum Nutzen des Käufers verwendet.

6. Der Käufer ist in keinem Fall berechtigt, die Anwendung ohne die vorherige schriftliche Genehmigung von AquaSound ganz oder teilweise zu verändern. AquaSound ist niemals verpflichtet, eine solche Zustimmung zu erteilen und ist berechtigt, die Erteilung der Zustimmung an Bedingungen zu knüpfen.

7. Der Käufer ist verpflichtet, auf Verlangen von AquaSound bei der Untersuchung der Einhaltung der vereinbarten Rechte, Pflichten und Nutzungsbeschränkungen uneingeschränkt mitzuwirken.

8. Wenn und soweit AquaSound dem Käufer eine Anwendung eines Dritten zur Verfügung stellt, unterliegt die Nutzung dieser Anwendung den Nutzungs- und/oder Lizenzbedingungen dieses Dritten.

9. Wenn und soweit die in Absatz 1 dieses Artikels genannten Bedingungen nicht gelten oder für unanwendbar erklärt werden, gelten die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in vollem Umfang.

10. AquaSound ist nicht verpflichtet, die Hilfsanwendung und die Programm- oder Datenbibliotheken zur Verfügung zu stellen, die für die Nutzung und/oder Wartung der Anwendung und/oder des Programms erforderlich sind. AquaSound kann für die Bereitstellung solcher Zusatzanwendungen und/oder Programm- oder Datenbibliotheken eine Gebühr erheben.

11. Die vorstehenden Nutzungsbeschränkungen gelten nicht, soweit die Parteien ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben und der Käufer die vollen Kosten für Entwurf und Entwicklung selbst getragen hat.

Artikel 17 - Aussetzung und Auflösung

1. AquaSound hat das Recht, die Erfüllung seiner Verpflichtungen auszusetzen oder den Vertrag aufzulösen, wenn der Käufer seinen (Zahlungs-)Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht oder nicht vollständig nachkommt.

2. Darüber hinaus ist AquaSound berechtigt, den zwischen ihr und dem Käufer bestehenden Vertrag, soweit er noch nicht erfüllt ist, ohne gerichtliche Intervention aufzulösen, wenn der Käufer seine Verpflichtungen aus einem mit AquaSound geschlossenen Vertrag nicht, nicht ordnungsgemäß oder nicht rechtzeitig erfüllt.

3. Darüber hinaus ist AquaSound berechtigt, den Vertrag ohne vorherige Inverzugsetzung aufzulösen, wenn Umstände eintreten, die die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen oder nach den Maßstäben der Angemessenheit und Billigkeit nicht mehr verlangt werden können, oder wenn andere Umstände eintreten, die die unveränderte Aufrechterhaltung des Vertrages nicht mehr zumutbar machen.

4. Wird der Vertrag gekündigt, so werden alle Forderungen von AquaSound gegenüber dem Käufer sofort fällig und zahlbar. Wenn AquaSound die Erfüllung seiner Verpflichtungen aussetzt, behält er seine gesetzlichen und vertraglichen Ansprüche.

5. AquaSound behält immer das Recht, Schadensersatz zu fordern.

Artikel 18 - Haftungsbeschränkung

1. Wenn ein im Vertrag vorgesehenes Ergebnis nicht erreicht wird, liegt nur dann ein Versäumnis von AquaSound vor, wenn AquaSound dieses Ergebnis bei der Annahme des Vertrags ausdrücklich versprochen hat.

2. Im Falle eines zurechenbaren Versäumnisses von AquaSound ist AquaSound nur dann zum Schadensersatz verpflichtet, wenn der Käufer AquaSound innerhalb von 14 Tagen nach Feststellung des Versäumnisses in Verzug gesetzt hat und AquaSound daraufhin nicht innerhalb einer angemessenen Frist nachgebessert hat. Die Inverzugsetzung muss schriftlich erfolgen und eine so genaue Beschreibung/Begründung des Fehlers enthalten, dass AquaSound in der Lage ist, angemessen zu reagieren.

3. Sollte die Erfüllung des Vertrages durch AquaSound zu einer Haftung von AquaSound gegenüber dem Käufer führen, so ist diese Haftung auf die von AquaSound im Zusammenhang mit dem Vertrag in Rechnung gestellten Kosten beschränkt, es sei denn, der Schaden wurde durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht. In jedem Fall ist die Haftung von AquaSound auf den von der Versicherungsgesellschaft auszuzahlenden Höchstbetrag von € 2.500.000 pro Ereignis und Jahr zuzüglich des von AquaSound zu tragenden Selbstbehalts begrenzt.

4. AquaSound haftet nicht für Folgeschäden, indirekte Schäden, entgangenen Gewinn und/oder erlittene Verluste, entgangene Einsparungen und Schäden, die sich aus dem Gebrauch der gelieferten Produkte ergeben, sind ausgeschlossen.

5. AquaSound ist nicht haftbar und/oder verpflichtet, Schäden zu reparieren, die durch die Verwendung des Produkts entstehen. AquaSound stellt strenge Wartungs- und Gebrauchsanweisungen zur Verfügung, die vom Käufer zu befolgen sind. Alle Schäden an Produkten, die durch den Gebrauch entstehen, sind ausdrücklich von der Haftung ausgeschlossen (einschließlich Gebrauchsspuren, Gebrauchsschäden, Sturzschäden, Licht- und Wasserschäden, Diebstahl, Verlust usw.). Für Verbraucher gilt eine Einschränkung gemäß Artikel 7:24 Absatz 2 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches.

6. AquaSound haftet nicht für Schäden, die die Folge von Handlungen oder Unterlassungen sind oder sein können, die sich aus (unvollständigen und/oder unrichtigen) Informationen auf seiner Website oder der Anwendung ergeben.

7. AquaSound ist nicht verantwortlich für Fehler und/oder Unregelmäßigkeiten in der Funktionalität der Anwendung und haftet nicht für einen Ausfall oder eine Nichtverfügbarkeit der Anwendung aus irgendeinem Grund.

8. Der Käufer ist allein verantwortlich für die ordnungsgemäße Sicherheit von Passwörtern und mehr. AquaSound haftet in keinem Fall für etwaige Sicherheitsmängel seitens des Käufers.

9. Der Käufer garantiert die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm bereitgestellten Informationen und Anforderungen in Bezug auf die Produkte.

10. AquaSound garantiert weder die korrekte und vollständige Übermittlung des Inhalts von E-Mails, die von/im Namen von AquaSound verschickt werden, noch deren rechtzeitigen Empfang.

11. Alle Ansprüche des Käufers wegen Nichterfüllung seitens AquaSound verjähren, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres, nachdem der Käufer von den Tatsachen, auf die er seine Ansprüche stützt, Kenntnis erlangt hat oder vernünftigerweise hätte erlangen können, schriftlich und unter Angabe von Gründen an AquaSound gemeldet werden. Alle Ansprüche des Käufers verjähren in jedem Fall ein Jahr nach Beendigung des Vertrages.

Artikel 19 - Höhere Gewalt

1. AquaSound haftet nicht, wenn es seine Verpflichtungen aus dem Vertrag aufgrund von höherer Gewalt nicht erfüllen kann.

2. Höhere Gewalt auf Seiten von AquaSound umfasst in jedem Fall, aber nicht ausschließlich: (i) höhere Gewalt bei den Lieferanten von AquaSound, (ii) nicht ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen von Lieferanten, die AquaSound vom Käufer vorgeschrieben oder empfohlen wurden, (iii) Fehlerhaftigkeit von Waren, Geräten, Anwendungen oder Materialien Dritter, (iv) behördliche Maßnahmen, (v) Stromausfall, (vi) Ausfall von Internet-, Datennetz- und Telekommunikationseinrichtungen (z.B. aufgrund von: Internetkriminalität, Hacking und DDoS-Angriffe), (vii) Naturkatastrophen, (viii) Krieg und terroristische Angriffe, (ix) allgemeine Transportprobleme, (x) Feuer und (xi) andere Situationen, die nach Meinung von AquaSound außerhalb seiner Kontrolle liegen und die Erfüllung seiner Verpflichtungen vorübergehend oder dauerhaft verhindern.

3. Dauert ein Ereignis höherer Gewalt länger als zwei Monate an, kann der Vertrag von jeder Partei schriftlich gekündigt werden. In diesem Fall erfolgt die Zahlung anteilig, wenn bereits Leistungen aus dem Vertrag erbracht worden sind, ohne dass eine Partei der anderen gegenüber eine Schuld hat.

Artikel 20 - Gefahrübergang

Das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung der Produkte, die Gegenstand des Vertrags sind, geht auf den Käufer als Unternehmen zu dem Zeitpunkt über, an dem die Produkte das Lager von AquaSound verlassen. Bei Verbrauchern geht die oben genannte Gefahr auf den Käufer über, wenn die Produkte in den Besitz des Käufers übergegangen sind. Dies ist der Fall, wenn die Produkte an die Lieferadresse des Käufers geliefert wurden.

Artikel 21 - Rechte an geistigem Eigentum

1. Alle geistigen Eigentumsrechte von AquaSound, einschließlich aller dem Käufer zur Verfügung gestellten Anwendungen, Dateien, Ausrüstungen und/oder anderer Materialien, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Entwürfe, Analysen, Berichte, Dokumentationen und Angebote sowie alles vorbereitende Material dazu, gehören ausschließlich AquaSound und/oder Dritten oder Lieferanten, wenn diese Rechte bereits anderen als AquaSound gehören.

2. Dem Käufer ist es untersagt, sämtliche Unterlagen und Anwendungen, die den Schutz- und Urheberrechten von AquaSound unterliegen, ohne die ausdrückliche vorherige schriftliche Genehmigung von AquaSound und eine vereinbarte Vergütung zu offenbaren und/oder zu vervielfältigen, zu verändern oder Dritten zugänglich zu machen. Wünscht der Käufer Änderungen an den von AquaSound gelieferten Gegenständen, so muss AquaSound den beabsichtigten Änderungen ausdrücklich zustimmen.

3. Dem Käufer ist es untersagt, die Produkte, die dem geistigen Eigentumsrecht von AquaSound unterliegen, anders als im Vertrag vereinbart zu verwenden.

4. Die Parteien werden sich gegenseitig informieren und gemeinsam gegen jede Verletzung der Schutzrechte von AquaSound vorgehen.

5. Der Käufer stellt AquaSound von allen Ansprüchen Dritter wegen Verletzung und/oder Ansprüchen Dritter in Bezug auf alles, was dem Käufer im Rahmen des Vertrags zur Verfügung gestellt wird, frei. Der Käufer wird AquaSound unverzüglich über solche Verletzungen und/oder Ansprüche informieren.

6. Jede Verletzung der geistigen Eigentumsrechte (und Urheberrechte) von AquaSound durch den Käufer wird mit einer einmaligen Geldstrafe in Höhe von € 10.000 (in Worten: zehntausend Euro) und einer Geldstrafe in Höhe von € 500 (in Worten: fünfhundert Euro) für jeden Tag, an dem die Verletzung andauert, geahndet.

Artikel 22 - Privatsphäre, Datenverarbeitung und Sicherheit

1. AquaSound behandelt die (persönlichen) Daten von Käufern und Besuchern der Anwendung(en) mit Sorgfalt. Auf Wunsch informiert AquaSound die betroffene Person entsprechend.

2. Der Käufer trägt die alleinige Verantwortung für die Verarbeitung der Daten, die über einen Dienst von AquaSound verarbeitet werden. Der Käufer garantiert auch, dass der Inhalt der Daten nicht rechtswidrig ist und keine Rechte Dritter verletzt. In dieser Hinsicht stellt der Käufer AquaSound von allen Ansprüchen oder Klagegründen im Zusammenhang mit diesen Daten oder der Erfüllung des Vertrags frei.

3. Soweit AquaSound im Rahmen des Vertrages zur Sicherung von Informationen verpflichtet ist, hat diese Sicherung den vereinbarten Spezifikationen und einem Sicherheitsniveau zu entsprechen, das nach dem Stand der Technik, der Sensibilität der Daten und den damit verbundenen Kosten nicht unangemessen ist.

Artikel 23 - Beschwerden

1. Wenn der Käufer mit dem Service von AquaSound nicht zufrieden ist und/oder Beschwerden in Bezug auf die (Erfüllung des) Vertrags hat, ist der Käufer verpflichtet, solche Beschwerden so schnell wie möglich zu melden, spätestens jedoch innerhalb von 14 Kalendertagen nach dem betreffenden Anlass, der zu der Beschwerde geführt hat. Reklamationen können über [email protected] mit dem Betreff "Complaint" gemeldet werden.

2. Die Beschwerde muss vom Käufer ausreichend begründet und/oder erklärt werden, damit AquaSound die Beschwerde bearbeiten kann.

3. AquaSound wird so schnell wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Kalendertagen nach Eingang der Beschwerde, auf den Inhalt der Beschwerde reagieren.

4. Die Parteien werden sich bemühen, gemeinsam eine Lösung zu finden.

Artikel 24 – Anwendbares Recht

1. Für die Rechtsbeziehung zwischen AquaSound und dem Käufer gilt niederländisches Recht.

2. AquaSound hat das Recht, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern und wird den Käufer hierüber informieren.

3. Alle Streitigkeiten, die sich aus oder infolge der Vereinbarung zwischen AquaSound und dem Käufer ergeben, werden vom zuständigen Gericht des Bezirksgerichts Ostbrabant, Standort Eindhoven, entschieden, es sei denn, zwingende Rechtsvorschriften führen zur Zuständigkeit eines anderen Gerichts.

Veldhoven, 11. Februar 2022.

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